Muss ich einen Lottogewinn versteuern?

Nach einem höheren Gewinn im Lotto stellen sich viele Menschen die Frage: Muss ich einen Lottogewinn eigentlich in Deutschland versteuern? Die kurze und erfreuliche Antwort lautet: Nein!

Dennoch gibt es in Bezug auf einen Lottogewinn verschiedene Dinge zu beachten. Dieser Artikel liefert ein kleines Steuer-Einmaleins für Lottogewinner.

Rechtsgrundlagen der Steuerfreiheit für Lottogewinne

Ein Lottogewinn fällt in keine der in § 2 Abs. 3 EStG genannten Einkunftsarten. Streng genommen ist er daher nicht steuerfrei, sondern lediglich nicht steuerbar.

Für den Lottospieler ist dieser Unterschied jedoch unerheblich. Er hat keinerlei Abzüge durch das Finanzamt zu fürchten und erhält die volle Gewinnsumme ausgezahlt.

Achtung: Sonderfall Sofortrente

Vorsicht ist jedoch bei monatlichen Sofortrenten, bekannt aus der GlücksSpirale geboten. Die regelmäßigen monatlichen Zahlungen können im Gegensatz zum steuerfreien Lottogewinn als steuerpflichtige Rentenzahlungen angesehen werden.

Ein Gewinner sollte sich beim lokalen Finanzamt über die örtliche Behandlung dieser Gewinnform erkundigen. In der Regel haben die Sofortrenten-Gewinner auch die Möglichkeit, sich den gesamten Kapitalstock in Form einer Einmalzahlung auszahlen zu lassen.

Sozialleistungen können gekürzt werden

Bezieht man momentan Sozialleistungen (ALG I oder ALG II bzw. „Hartz 4“) ist ein Lottogewinn meldepflichtig. Je nach Gewinnhöhe können die Leistungen von der Agentur für Arbeit daraufhin gesenkt oder komplett gestrichen werden.

Auswirkung eines Lottogewinns auf die Rente

Bei einer eigenen Versichertenrente wird nur Entgelt aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit als Hinzuverdienst berücksichtigt. Ein Lottogewinn wirkt sich daher nicht auf die Rentenzahlung aus.

Nach dem Lottogewinn

Nach dem großen Lottoglück möchte man das Geld in den meisten Fällen nicht einfach rumliegen lassen. Je nachdem was mit dem Geld angestellt wird, kann es zu einer anschließenden Besteuerung kommen.

Die Schenkungssteuer

Besonders großzügige Lottospieler sollten die Schenkungssteuer beachten. Natürlich möchte man Freunde und Verwandte an seinem Glück teilhaben lassen. Doch oberhalb bestimmter Freibeträge werden hohe Abgaben auf verschenktes Geld fällig. Die Freibeträge gliedern sich wie folgt:

  • 500.000 Euro: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • 400.000 Euro: Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder
  • 200.000 Euro: Enkel
  • 20.000 Euro: Sonstige Personen

Fallstricke für Tippgemeinschaften

Ein Lottogewinn kann rechtlich gesehen immer nur an eine einzelne Person ausgezahlt werden. Für Tippgemeinschaften ist daher ein klar geregeltes Vertragswerk von hoher Bedeutung.

Natürlich sind Lottogewinne auch für alle Teilnehmer einer Tippgemeinschaft steuerfrei. Besteht jedoch kein schriftlicher Vertrag über die gemeinsame Tippabgabe, kann das Finanzamt eine Schenkung vermuten.

Die Abgeltungssteuer

Eine Vermögenssteuer wurde in Deutschland zuletzt im Jahr 1996 erhoben. Lässt man sein Geld einfach auf dem Konto liegen, sind daher keine Abzüge zu fürchten. Vermehren tut sich das Geld hierdurch allerdings auch nicht und wird somit durch die Inflation sukzessive entwertet.

Legt man sein Geld gewinnbringend an, wird auf die Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375% (inkl. Solidaritätszuschlag + ggf. zzgl. Kirchensteuer) erhoben.

Angenommen man knackt den Lottojackpot und gewinnt 10 Millionen Euro. Würde man die gesamte Summe mit einer Verzinsung von 3% p.a. anlegen, beliefen sich die Zinserträge auf 300.000 Euro im Jahr. Nach Abzug der Abgeltungssteuer blieben einem 220.875 Euro. Diese Summe könnte man Jahr für Jahr ausgeben ohne auch nur einen einzigen Euro der ursprünglichen Gewinnsumme zu berühren.