Lotto Gewinnauszahlung
Ein Lottogewinn kann unter Vorlage der gültigen Spielquittung und eines Ausweisdokuments an jeder beliebigen Lotto-Annahmestelle (im selben Bundesland der Spielscheinabgabe) abgeholt werden. Von Bundesland zu Bundesland gelten dabei unterschiedliche Grenzen zur Barauszahlung eines Lottogewinns. Sogenannte Zentralgewinne oberhalb der Barauszahlungsgrenze können nur per Banküberweisung eingefordert werden. Die Höchstbeträge zur Auszahlung an der Lotto-Annahmestelle können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Bundesland | Barauszahlung bis | Abholfrist |
Baden-Württemberg | 1.000 Euro | 13 Wochen |
Bayern | 2.500 Euro | 13 Wochen |
Berlin | 500 Euro | 13 Wochen |
Brandenburg | 500 Euro | 13 Wochen |
Bremen | 1.000 Euro | 13 Wochen |
Hamburg | 1.000 Euro | 13 Wochen |
Hessen | 5.000 Euro | 13 Wochen |
Mecklenburg-Vorpommern | 500 Euro | 13 Wochen |
Niedersachsen | 500 Euro | 13 Wochen |
Nordrhein-Westfalen | 500 Euro | 13 Wochen |
Rheinland-Pfalz | 1.000 Euro | 13 Wochen |
Saarland | 500 Euro | 13 Wochen |
Sachsen | 1.000 Euro | 13 Wochen |
Sachsen-Anhalt | 1.000 Euro | 13 Wochen |
Schleswig-Holstein | 1.000 Euro | 13 Wochen |
Thüringen | 1.000 Euro | 13 Wochen |
Anforderung von Zentralgewinnen
Lottogewinne oberhalb der Barauszahlungsgrenzen werden mit dem Zentralgewinnanforderungsformular zur Auszahlung gebracht. Entsprechende Vordrucke sind in jeder Lotto-Annahmestelle erhältlich und können vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Alternativ ist auch die postalische Einsendung des Zentralgewinnanforderungsformulars an die Landes-Lottozentrale möglich. Die Gewinnauszahlung erfolgt auf die im Formular eingetragene Bankverbindung.
Großgewinne ab 100.000 Euro
Bei einem Gewinnbetrag über 100.000 Euro steht einem auf Wunsch ein persönlicher Gewinnbetreuer zur Verfügung. Diese Person kann einem wertvolle Tipps zum Umgang mit dem plötzlichen Geldsegen geben.
Achtung: Gewinnverfall nach 13 Wochen
Jedes Jahr werden Lottogewinne in zweistelliger Millionenhöhe nicht rechtzeitig abgeholt und verbleiben daher bei den Lottogesellschaften. Die nicht ausgespielten Gewinne landen anschließend in einem Topf für Sonderauslosungen. Anonyme Lottospieler und Dauerscheinbesitzer sind nach der Statistik besonders gefährdet, ihren Lottogewinn nicht abzuholen. Nach Bekanntgabe der Gewinnzahlen hat man genau 13 Wochen Zeit, seinen Gewinnanspruch bei der Lotto-Annahmestelle bzw. Landes-Lottogesellschaft geltend zu machen.
Gewinnauszahlung bei Online-Lottoanbietern
Bei der Spielscheinabgabe über einen Online-Lottoanbieter ist der Gewinnverfall ausgeschlossen. Alle Lottogewinne werden automatisch auf das eigene Bankkonto bzw. Spielerkonto überweisen. Auf Wunsch wird man zudem per E-Mail und/oder SMS über den Lottogewinn informiert.